Studieren am Fachbereich Finanzen

In Münster

Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung

Der Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist in das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) integriert.
Bundesweit gehören zum BWZ als Bildungseinrichtung der Bundesfinanzverwaltung mehr als 20 Dienstsitze, die für Aus- und Fortbildung, Wissenschaft und Technik sowie für das Hundewesen tätig sind.
Neben dem Hauptstudium des gehobenen Verwaltungsinformatikdienstes wird am Fachbereich Finanzen der HS Bund auch die fachtheoretische Ausbildung des gehobenen Zolldienstes einschließlich der Fremdsprachenausbildung durchgeführt.

Das BWZ in Münster bietet unter anderem einen Lehrbereich mit 33 Lehrsälen und vielen Gruppenarbeits- und Seminarräumen sowie eine Bibilothek. Es stehen eine Mensa sowie vier Wohnbereiche mit Einbettzimmern und Gemeinschaftsräumen und -küchen zur Verfügung. Auf dem großzügigen Gelände befinden sich auch eine Grillhütte und Sportanlagen wie Tennisplatz und Sporthalle. Außerdem können eine Kegelbahn und Leihfahrräder genutzt werden.
 

Infrastruktur im Studiengang Verwaltungsinformatik (VIT)

Für die Ausbildung im gehobenen Verwaltungsinformatikdienst steht folgende Ausstattung zur Verfügung:

Lehrveranstaltungen

Der Unterricht wird montags bis freitags in den Zeiten zwischen 8:00 Uhr und 17:55 Uhr in 90-minütigen Einheiten gehalten.
Drei bis vier Lehrveranstaltungen pro Tag sind die Regel.

1. Einheit: 8:00 -   9:35 Uhr
2. Einheit: 9:50 - 11:25 Uhr
3. Einheit: 11:40 - 13:15 Uhr
                - Mittagspause -
4. Einheit: 14:30 - 16:05 Uhr
5. Einheit: 16:20 - 17:55 Uhr

Evaluation

Zur Schaffung von Grundlagen für den Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsprozesses der Lehre werden die Lehrveranstaltungen in den Modulen regelmäßig gemäß der Evaluationsordnung des Fachbereichs in ihrer jeweils gültigen Fassung von den Studierenden evaluiert.

Workload

Pro Woche ist für die Studierenden ein Workload von 40 Arbeitsstunden veranschlagt. Die Arbeitszeit entspricht somit in etwa einer regulären Arbeitszeit in der Berufspraxis.
Dieser Workload folgt einem 30%- 30%-40%-Modell.
Bis zu dreißig Prozent (zwölf Stunden) werden von Vorlesungen im engeren Sinne, (d.h. dem Lehrvortrag bzw. Lehrgespräch) abgedeckt.
Mindestens dreißig Prozent (zwölf Stunden) werden durch angeleitetes Arbeiten belegt, d.h. durch aktivierende und von den Dozentinnen und Dozenten begleitete Lernmethoden.
Das angeleitete Arbeiten soll schließlich die etwa vierzig Prozent (16 Stunden) selbstständigen Arbeitens vorbereiten.

Auch in Phasen des selbstständigen Arbeitens können die Lehrsäle und Gruppenarbeitsräume von den Studierenden genutzt werden.

Präsenzpflicht

Die Lehrveranstaltungen sind Dienstzeit im Sinne der Arbeitszeitverordnung; daher besteht eine Anwesenheitspflicht. Schuldhaftes, d.h. unentschuldigtes, Fernbleiben von den Lehrveranstaltungen stellt folglich eine Dienstpflichtverletzung dar.