Studienplatz

Bewerbung bei der Behörde, bezahltes Studium.

Die Studienplätze werden nicht durch eine direkte Einschreibung bei der HS Bund vergeben, sondern von den Einstellungsbehörden bestimmt, die entsprechende Stellen ausschreibt. Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren werden Sie für die Dauer des Studiums bei der Behörde entweder in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im Rahmen eines Ausbildungsvertrages eingestellt und entsprechend bezahlt (ca. 1.100 € monatlich).
Als Einstellungsbehörde kommt jede Einrichtung der Bundesverwaltung  und jeder institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes sowie die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung infrage. Auch Stiftungen des öffentlichen Rechts  ist dies möglich.

Bei Interesse am Studium können Sie sich in der ständig aktualisierten Übersicht informieren, welche Einstellungsbehörden für den nächsten Studienjahrgang Stellen ausschreiben und sich direkt bei den Behörden bewerben.
Achten Sie vor allem darauf, dass die Auswahlverfahren häufig im Herbst des Jahres vor Studienstart beginnen! Wenn Sie an einer Tätigkeit als Verwaltungsinformatikerin/ Verwaltungsinformatiker interessiert sind, sollten Sie sich daher frühzeitig über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren informieren.

Das Verwaltungsinformatikstudium (VIT) an der HS Bund steht Ihnen offen, wenn Sie

verfügen.

Für die Einstellung als Beamtin oder Beamter müssen ebenfalls die Voraussetzungen des § 7 des Bundesbeamtengesetzes erfüllt werden.

Ebenso können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Beamtinnen des mittleren Dienstes und Beamte des mittleren Dienstes oder als vergleichbare Tarifbeschäftigte den Aufstieg durch das Studium machen.

Erwartet werden darüber hinaus von Ihnen Grundkenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnik und ein ausgeprägtes Interesse an deren Steuerung sowie ein mathematisches und analytisches Denkvermögen, Grundkenntnisse der englischen Sprache und eine ausgewählte Ausdrucksfähigkeit. Neben den fachlichen Kompetenzen werden Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie Mobilität, Flexibilität, die Fähigkeit zu selbstständiger Arbeit und die Bereitschaft zur eigenen Fortbildung vorausgesetzt.

Ihre  Einstellungsbehörde kann darüber hinausgehende Zugangsvoraussetzungen festlegen.