Bewerbung
Die Einschreibung für den Studiengang Verwaltungsinformatik (VIT) erfolgt nicht an der Hochschule des Bundes. Interessierte bewerben sich bei einer Einstellungsbehörde, die freie Studienplätze anbietet. Die Behörde führt das Einstellungsverfahren durch, stellt die Studierenden ein und entsendet sie dann für die fachtheoretischen Abschnitte an die Hochschule.
Beachten Sie, dass die Auswahlverfahren häufig im Herbst des Jahres vor Studienstart beginnen! Wenn Sie an einer Tätigkeit als Verwaltungsinformatikerin/ Verwaltungsinformatiker interessiert sind, sollten Sie sich daher frühzeitig über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren informieren.
Bitte beachten Sie die Ausschreibungen potenzieller Einstellungsbehörden auf anderen Plattformen wie den einzelnen Behörden-Webseiten oder bund.de.
Stellenausschreibungen
Uns bekannte Stellenausschreibungen finden Sie auch hier:
ITZBund
Informationstechnikzentrum Bund
Studienbeginn
Jährlich zum Sommer- und Wintersemester.
Kontakt
Marion Schröer
Telefon: +49 (0)228 / 99680 - 7122
E-Mail:
Web
Welche Behörden können Studienplätze ausschreiben?
Jede Einrichtung der Bundesverwaltung und jeder institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes sowie die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung können Studierende einstellen und zum Verwaltungsinformatikstudium (VIT) entsenden. Das bedeutet, dass beispielsweise vom Bundeskanzleramt und den Bundesministerien (oberste Bundesbehörden) über das Deutsche Patent- und Markenamt, das Eisenbahn-Bundesamt und das Bundeskriminalamt (obere Bundesbehörden), Bundesfinanzdirektionen (mittlere Bundesbehörden), bis zu regional zuständige Hauptzollämter, Bundespolizeidirektionen und Wasser- und Schifffahrtsämter (untere Bundesbehörden) Studierende eingestellt werden können. Zudem können auch die Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Studierende entsenden.
Bei Einrichtungen der Verwaltungen der Bundesländer oder der Kommunen ist dies in Ausnahmefällen möglich.
Seit dem Studienstart 2012 haben u. a. bereits folgende Bundesbehörden und institutionelle Zuwendungsempfänger Studierende entsandt:
- Auswärtiges Amt
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
- Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ)
- Bundesamt für Justiz (BfJ)
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT)
- Bundesarchiv
- Bundesfinanzdirektion Nord (BFD Nord)
- Bundesfinanzhof
- Bundeskanzleramt (BKAmt)
- Bundeskartellamt (BKartA)
- Bundeskriminalamt (BKA)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bundesnachrichtendienst (BND)
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)
- Bundespräsidialamt (BPrA)
- Bundesrechnungshof (BRH)
- Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Der Beauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
- Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
- Generalzolldirektion (GZD)
- Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund, ehem. ZIVIT)
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
- Zollkriminalamt (ZKA)
- Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF)
- Landesamt für Steuern Rheinland Pfalz (LfSt)
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Voraussetzungen
Das Verwaltungsinformatikstudium (VIT) an der HS Bund steht Ihnen offen, wenn Sie
- über die allgemeine Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife oder
- einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
verfügen.
Für die Einstellung als Beamtin oder Beamter müssen ebenfalls die Voraussetzungen des § 7 des Bundesbeamtengesetzes erfüllt werden.
Ebenso können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder als vergleichbare Tarifbeschäftigte den Aufstieg durch das Studium absolvieren.
Erwartet werden darüber hinaus von Ihnen Grundkenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnik und ein ausgeprägtes Interesse an deren Steuerung sowie ein mathematisches und analytisches Denkvermögen, Grundkenntnisse der englischen Sprache und eine ausgewählte Ausdrucksfähigkeit. Neben den fachlichen Kompetenzen werden Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie Mobilität, Flexibilität, die Fähigkeit zu selbstständiger Arbeit und die Bereitschaft zur eigenen Fortbildung vorausgesetzt.
Die Einstellungsbehörde kann darüber hinausgehende Zugangsvoraussetzungen festlegen.