Einstellungsbehörden

Bewerbung

Die Einschreibung für den Studiengang Verwaltungsinformatik (VIT) erfolgt nicht an der Hochschule des Bundes. Interessierte bewerben sich bei einer Einstellungsbehörde, die freie Studienplätze anbietet. Die Behörde führt das Einstellungsverfahren durch, stellt die Studierenden ein und entsendet sie dann für die fachtheoretischen Abschnitte an die Hochschule.

Beachten Sie, dass die Auswahlverfahren häufig im Herbst des Jahres vor Studienstart beginnen! Wenn Sie an einer Tätigkeit als Verwaltungsinformatikerin/ Verwaltungsinformatiker interessiert sind, sollten Sie sich daher frühzeitig über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren informieren.

Bitte beachten Sie die Ausschreibungen potenzieller Einstellungsbehörden auf anderen Plattformen wie den einzelnen Behörden-Webseiten oder bund.de.

Stellenausschreibungen

Uns bekannte Stellenausschreibungen finden Sie auch hier:

BZSt

Bundeszentralamt für Steuern

Web

Informationen zum dualen Studium beim BZSt finden Sie hier.

ITZBund

Informationstechnikzentrum Bund

Studienbeginn

Jährlich zum Sommer- und Wintersemester.

Kontakt

Marion Schröer
Telefon: +49 (0)228 / 99680 - 7122
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Web

Ausschreibung

 

Welche Behörden können Studienplätze ausschreiben?

Jede Einrichtung der Bundesverwaltung und jeder institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes sowie die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung können Studierende einstellen und zum Verwaltungsinformatikstudium (VIT) entsenden. Das bedeutet, dass beispielsweise vom Bundeskanzleramt und den Bundesministerien (oberste Bundesbehörden) über das Deutsche Patent- und Markenamt, das Eisenbahn-Bundesamt und das Bundeskriminalamt (obere Bundesbehörden), Bundesfinanzdirektionen (mittlere Bundesbehörden), bis zu regional zuständige Hauptzollämter, Bundespolizeidirektionen und Wasser- und Schifffahrtsämter (untere Bundesbehörden) Studierende eingestellt werden können. Zudem können auch die Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Studierende entsenden.
Bei Einrichtungen der Verwaltungen der Bundesländer oder der Kommunen ist dies in Ausnahmefällen möglich.

Seit dem Studienstart 2012 haben u. a. bereits folgende Bundesbehörden und institutionelle Zuwendungsempfänger Studierende entsandt:

Voraussetzungen

Das Verwaltungsinformatikstudium (VIT) an der HS Bund steht Ihnen offen, wenn Sie

  • über die allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss

verfügen.

Für die Einstellung als Beamtin oder Beamter müssen ebenfalls die Voraussetzungen des § 7 des Bundesbeamtengesetzes erfüllt werden.

Ebenso können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes oder als vergleichbare Tarifbeschäftigte den Aufstieg durch das Studium absolvieren.

Erwartet werden darüber hinaus von Ihnen Grundkenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnik und ein ausgeprägtes Interesse an deren Steuerung sowie ein mathematisches und analytisches Denkvermögen, Grundkenntnisse der englischen Sprache und eine ausgewählte Ausdrucksfähigkeit. Neben den fachlichen Kompetenzen werden Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie Mobilität, Flexibilität, die Fähigkeit zu selbstständiger Arbeit und die Bereitschaft zur eigenen Fortbildung vorausgesetzt.

Die Einstellungsbehörde kann darüber hinausgehende Zugangsvoraussetzungen festlegen.

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